Öffentlichkeitsbeteiligung
3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 19 sowie 18. Änderung des Flächennutzungsplans "Gewerbegebiet Mengelkamp"
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden um Stellungnahme gem. § 4 (1) BauGB, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, bis einschließlich 08.03.2023 gebeten. Ihre Stellungnahme richten Sie bitte bevorzugt per E-Mail an schmalenbeck@olfen.de.
3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 19
18. Änderung des Flächennutzungsplans
3. Änderung des Bebauungsplans 10 "Tennisanlage"
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Öffentlichen Auslegung gem. § 13 (2) Nr. 2 i.V.m. § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 13 (2) Nr. 3 BauGB
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 08.02.2024 bis einschließlich 11.03.2024.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen im Rathaus der Stadt Olfen, Kirchstraße 5, 59399 Olfen (Zimmer 36, 3. Etage) während der allgemeinen Dienstzeiten montags – freitags von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, montags - donnerstags von 14.00 – 16.00 Uhr oder nach Terminabstimmung auch zu anderen Zeiten eingesehen werden.
Sie haben die Möglichkeit sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Beispiel schriftlich, per E-Mail an schmalenbeck@olfen.de oder zur Niederschrift abgegeben werden. Fristgerecht abgegebene Stellungnahmen werden geprüft; das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Aufstellung des Lärmaktionsplans Stufe 4 der Stadt Olfen
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d (3) BImSchG sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Die Beteiligung erfolgt in der Zeit vom 08.02.2024 bis einschließlich 11.03.2024.
Grundlage für die Lärmaktionsplanung sind die Ergebnisse der Lärmkartierung, die auf der Webseite www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen eingesehen werden können.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen im Rathaus der Stadt Olfen, Kirchstraße 5, 59399 Olfen (Zimmer 36, 3. Etage) während der allgemeinen Dienstzeiten montags – freitags von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, montags - donnerstags von 14.00 – 16.00 Uhr oder nach Terminabstimmung auch zu anderen Zeiten eingesehen werden.
Sie haben die Möglichkeit an der Planung mitzuwirken. Während der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zum Beispiel schriftlich, per E-Mail an schmalenbeck@olfen.de oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Ergebnisse der Beteiligung werden bei der Aufstellung des Lärmaktionsplanes berücksichtigt.